ambulantes Clearing §27 SGB VIII

Das Ambulante Clearing dient zur Klärung, wenn Unklarheit besteht, welche Art des Hilfebedarfs für die Familie und/oder Lebensgemeinschaften vorliegt.

Hier ist das Ziel die Belastungen, Probleme, Schwierigkeiten und Krisen, sowie Ressourcen, Stärken und Kompetenzen der jeweiligen Familie einzuschätzen, um so die bestmögliche Hilfeart zu finden.